31. January 2006,

“iTunes bricht norwegisches Gesetz”

itunes.jpgSo die Überschrift über einen Beitrag bei nrk.no zu genau diesem Thema. Heise online berichtete nun auch vor zwei Tagen und gestern folgte das Institut für Urheber- und Medienrecht.

Hintergrund sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von iTunes die auch nachträglich der Firma Apple erlauben, die Nutzungsbedingungen der erworbenen Musik zu ändern. Hinzu kommt das die bei iTunes legal erworbene Musik nur auf Apple Playern abzuspielen sei. Wenn man jedoch einen anderen mp3Player verwendet, muss man den Kopierschutz knacken und macht sich damit strafbar.

Ebenso wird kritisiert, dass als Gerichtsstand England angegeben wird was beim Thema Verbraucherrechte eher auf Seiten der Hersteller und Händler steht. Heise berichtet weiter, dass einige der Vertragspassagen auch in den deutschen Geschäftsbedingungen wiederzufinden sind.